Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen der tewi publishing GmbH (AGB)
Die
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsgrundlage.
Verträge über Software, Softwarewartung und sonstige Dienstleistungen
werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen
abgeschlossen. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen
Leistungen und Lieferungen auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung
gelten diese Bedingungen als vereinbart. Hinweisen des Kunden auf
eigene Liefer- oder sonstige Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.
Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche
Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit
wir sie schriftlich oder formularmäßig bestätigen
oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.
Programme bleiben in unserem Eigentum, auch wenn dafür eine
Lizenzgebühr bezahlt worden ist. Gegen Zahlung der Lizenzgebühr
erhält der Kunde die nicht ausschließliche und nicht
übertragbare Lizenz, die Software auf einem Computersystem
elektronisch zu speichern und zu nutzen. Der Kunde wird die Software
vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen
treffen, um sie vor unbefugter Weitergabe zu schützen. Es ist
dem Kunden ohne schriftliche Einwilligung nicht gestattet, Software
ganz oder teilweise zu kopieren. Ausdrücklich untersagen wir
jede Form der Beschaffung des Quellcodes durch Disassemblierung
oder sonstiger Manipulation an der Software. Die Weitergabe an Dritte
ist unzulässig. Bei jedem Fall der Zuwiderhandlung behalten
wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatz-Ansprüchen,
eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 25.000,00 geltend zu machen.
Die geschuldete Leistung gilt als bewirkt, wenn die gelieferte Ware
im wesentlichem dem Vertrag entspricht und die vereinbarten Funktionen
im wesentlichen erfüllt werden.
2.
Preise- und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager Gelsenkirchen, jedoch
ausschließlich der Verpackungs-, Fracht-, Ausstellungs- und
Inbetriebsetzungskosten. Den Preisen liegen die bei der Auftragsbestätigung
gültigen Lohn-, Material-, und Zulieferkosten zu Grunde. Rechnungen
sind sofort zahlbar rein netto bei Lieferung, soweit keine anderen
Zahlungskonditionen schrif lich vereinbart worden sind. Rechnungsendsummen,
sowie Gutschriftsendsummen gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb
von vier Wochen schriftlich wiedersprochen wird. Der Kunde ist zur
Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist. Ist der Kunde im Verzug,
sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite geltend zu machen,
mindestens jedoch 8 % über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz.
3.
Lieferzeit und Lieferung
Wir bemühen uns, angegebene Liefertermine einzuhalten. Termine
sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich
bestätigt worden sind. Bei höherer Gewalt (auch Betriebsstörung)
tritt kein Lieferverzug ein. Der Käufer kann sechs Wochen nach
Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins eine angemessene
Nachfrist setzen, die mit dem Eingang der Nachfristsetzung bei uns
beginnt. Geraten wir bei schriftlich vereinbarten Lieferterminen
in Verzug, kann der Kunde nach Maßgabe der folgenden Bestimmung
vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen. Schadensersatzansprüche aus dem Lieferverzug kann
der Kunde nur dann stellen, wenn verbindliche Termine vorsetzlich
oder grob fahrlässig nicht eingehalten wurden und dies der
tewi publishing GmbH nachgewiesen werden kann oder bei fruchtlosem
Ablauf der vom Kunden zu setzenden Nachfrist. Die erweiterte Haftung
gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen. Die Entschädigung
kann längstens für sechs Monate verlangt werden. Das Recht
des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen
Bestimmungen statt des Rechts auf Verzugsentschädigung bleibt
unberührt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Kunden. Äußerlich sichtbare Beschädigung an den
Waren müssen der Bahnpost oder dem Spediteur sofort gemeldet
werden, die eine Tatsbestandsaufnahme vornehmen. Verpackte Ware
ist sofort zu prüfen. Dabei endeckte offensichtliche Schäden
müssen innerhalb zwei Tagen schriftlich gemeldet werden. Die
Rücksendung der beschädigten Ware ist nur nach vorheriger
Vereinbarung möglich. Unterläßt der Kunde die vorstehenden
Maßnahmen entfällt jeglicher Anspruch gegen uns.
4.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren
bis zur Bezahlung der gesamten Forderung
einschließlich Nebenfoderungen vor. Zur Sicherung aller unserer
Forderungen treten die Geschäftspartner bereits bei Vertragsabschluß
im voraus all diejenigen Ansprüche an uns ab, die ihnen aus
der Veräußerung von in unserem Eigentum stehender Ware
gegen ihre Abnehmer an Dritte zustehen. Wir nehmen diese Abtretung
an. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen eine genaue Aufstellung
der uns zustehenden Forderungen an uns zu übermitteln. Er ist
weiter verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die für
die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendig sind. Das
Risiko einer Beschädigung der Ware oder deren Verlust durch
Diebstahl usw. geht zu Lasten des Kunden. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir
sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware,
für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig
zu Verfügung und bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises
dem Kunden gleichwertige Ware zu liefern. Der Kunde ist nur widerruflich
und nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs
berechtigt über Ware zu verfügen die in unserem Eigentum
steht. Er ist jedoch nicht berechtigt zur Übereignung, Sicherungsübereignung,
Abtretung, Verpfändung und zum
Abschluß von Faktoringverträgen jeder Art sowie zur Veräußerung
an Abnehmer, die Vorausabtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung
ausschließen. Verfügung dieser Art sind nur mit schriftlicher
Zustimmung von uns gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehender Ware wird der Kunde auf unser Eigentum
hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5.
Schadensersatz
Hat der Kunde Schadensersatz wegen Nicherfüllung zu leisten,
ist als pauschaler Schadensersatzbetrag ein Betrag von 25 % des
Rechnungsendbetrages vereinbart. Ein weitergehender Schaden ist
von uns zu beweisen, ein niedriger Schaden vom Kunden.
6.
Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten
unserer Produkte müssen, soweit sie von den schriftlichen Angaben
auf dem Produkt abweichen, von uns schriftlich bestätigt werden.
7.
Gewährleistung
Jede Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde selbst oder
durch von ihm beauftragte Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
an dem Liefergegenstand vornimmt oder vornehmen läßt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Wir leisten
Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Gelingt die Nachbesserung innerhalb von sechs Monaten ab Eingang
der schriftlichen Mängelanzeige nicht, so ist der Kunde berechtigt,
nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung zu verlangen. Ansprüche
auf Ersatz mittelbarer Schäden, z. B. bei Verlust oder fehlerhafter
Verarbeitung von Daten jeder Art und gleich aus welchem Rechtsgrund
sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus
Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder
außervertraglicher Haftung. Dies gilt nicht, soweit in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird. In jedem Fall haftet
die tewi publishing GmbH nur in Höhe der entstandenen Herstellungskosten.
8.
Verschiedenes
Mündliche Nebenabreden, Zusicherung und Vertragsänderung
sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden, insbesondere auch die Abbedingung der Schriftform. Sollte
eine oder mehrere der vorstehenden Bedigungen unwirksam sein oder
werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich
verwirklicht. Für Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien
gilt auch bei Auslandsgeschäften deutsches Recht. Erfüllungsort
ist München. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus
Geschäftbeziehungen ist München, wenn der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen ist.
tewi
publishing GmbH
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